Verkaufsbescheinigung eines Hundes: notwendige Informationen und Pflichten des Verkäufers

Was ist ein Hundeverkaufszertifikat?

EIN Verkaufs- oder Übertragungsbescheinigung ist ein Dokument, das jeder Züchter beim Kauf eines Hundes erstellen und dem Käufer übergeben muss.

Es ist eines der Dokumente, die muss dem Käufer übergeben werden durch den Züchter beim Verkauf eines Welpen auf die gleiche Weise wie:

  • der Ausweis des Tieres,
  • ein tierärztliches Attest vor der Überstellung,
  • eine Geburtsurkunde, wenn der Wurf im Book of French Origins (LOF) eingetragen ist,
  • ein Informationsdokument über die Eigenschaften und Bedürfnisse des Tieres.

Dies ist ein Dokument, das der Käufer aufbewahren muss, weil es ihm ermöglicht, im Streitfall seine Rechte wegen eines schwerwiegenden Mangels oder eines versteckten Mangels geltend zu machen.

Bei einer Beauftragung durch einen Tierschutzverein kann dieses Dokument durch die Adoptionsurkunde ersetzt werden.

Sind Einzelpersonen betroffen?

Muss eine Person, die ihren Hund an einen Dritten verkauft, eine Verkaufsbescheinigung für den Käufer ausstellen? Nun ja, denn als Züchter gilt jeder, der mindestens einen Hund oder eine Katze von einer ihm gehörenden Zuchthündin verkauft. Eine Person, die Welpen aus einem Wurf der Familienhündin verkauft, unterliegt daher den gleichen Dokumentationspflichten wie ein professioneller Züchter und die Verkaufsbescheinigung gehört dazu!

Welche Angaben müssen auf der Verkaufsbescheinigung stehen?

Die Verkaufsurkunde, auch Übertragungsurkunde oder Kaufvertrag genannt, eines Hundes muss Folgendes enthalten:

  • das Verkaufs- und das Lieferdatum,
  • die Kontaktdaten des Züchters und des Käufers,
  • das Geschlecht, die Rasse des Hundes (wenn es sich um einen reinrassigen Hund handelt, muss im umgekehrten Fall sein Typ angegeben werden), seine Farbe und seine Varietät (lang, kurz, Spielzeughund usw.),
  • sein Geburtsdatum,
  • der Name des Tieres (eventuell gefolgt vom Züchterzusatz, falls dieser einen hat),
  • seine Identifikationsnummer durch Tätowierung und / oder durch elektronischen Chip,
  • wenn der Wurf im LOF aufgeführt ist, die Registriernummer des Hundes (oder das Aktenzeichen der Wurferklärung), die Namen und Ahnentafeln seiner Eltern sowie das für die Bestätigung erforderliche Mindestalter.
  • den Verkaufspreis und die Zahlungsmethode des Käufers,
  • die Namen der Tierärzte des Verkäufers und des Käufers,
  • die besonderen Verkaufsbedingungen. Dies können z.B. am Tag des Verkaufs festgestellte Mängel sein, die zu einer Verweigerung der Bestätigung durch das Tier führen können, wie z.B. Prognathie, Hodenhochstand oder fehlende Mutterkorn,
  • die Liste der sonstigen Unterlagen, die dem Käufer bei der Übergabe übergeben wurden,
  • die mögliche Zugehörigkeit des Tieres zur zweiten Kategorie gemäß Artikel L. 211-12 des Codes für die ländliche und maritime Fischerei und gegebenenfalls das Ergebnis der Verhaltensbewertung gemäß den Artikeln L. 211-13-1, L. 211-14-1 und L. 211-14-2 des gleichen Codes für Hunde der zweiten Kategorie,
  • gesetzliche Garantien (siehe unseren Absatz zu den Pflichten des Verkäufers) und Rechtsbehelfe sowie alle Garantien, die der Verkäufer zusätzlich zu den gesetzlichen Garantien übernimmt,
  • die Unterschriften beider Parteien.

Bei Geschäften zwischen Berufstätigen kann eine Rechnung an die Stelle einer Übertragungsbescheinigung treten.

Pflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Hundes

Der Verkäufer eines Haustieres hat Verpflichtungen gegenüber dem Käufer.

Die Garantie gegen lähmende Mängel

Daher muss der Verkäufer beim Verkauf eines Hundes das Tier gegen die lähmenden Mängel garantieren, die in Artikel L213-1 des Landgesetzbuches sowie im Folgenden definiert sind. Die lähmenden Laster sind:

  • Staupe mit einem Verdachtszeitraum von 8 Tagen,
  • ansteckende Hundehepatitis (oder Rubarth-Hepatitis) mit einem Verdachtszeitraum von 6 Tagen,
  • Parvovirus mit einem Verdachtszeitraum von 5 Tagen,
  • Hüftdysplasie bei Tieren, die vor dem Alter von einem Jahr verkauft wurden,
  • Hodenektopie oder Kryptorchismus bei Tieren über 6 Monate,
  • Netzhautatrophie.

Für alle diese Bedingungen hat der Käufer eine Frist von 30 Tagen ab Lieferdatum, um eine Rücknahmeaktion einzuleiten, wenn einer dieser Mängel auftritt. Diese Aktion zielt darauf ab, den Kaufbetrag des Tieres vollständig zurückerstattet zu bekommen.

Garantie gegen ansteckende Krankheiten

Der Verkäufer verpflichtet sich gesetzlich, ein Tier in gutem Gesundheitszustand, das nicht betroffen ist oder nur im Verdacht steht, eine ansteckende Krankheit zu haben, zu verkaufen. Andernfalls hat der Käufer 45 Tage Zeit, um die Stornierung des Verkaufs zu beantragen.

Die Konformitätsgarantie

Der Verkäufer ist außerdem zur vertragsgemäßen Lieferung einer „Ware“ verpflichtet und muss für jede Vertragswidrigkeit dieser Ware zum Zeitpunkt der Lieferung aufkommen, wenn sie innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dieser Lieferung erscheint (es sei denn, er kann den Nachweis erbringen im Gegenteil). Dieses Gesetz, das nur zwischen gewerblichen Verkäufern und Privatpersonen gilt, gibt dem Käufer eine Frist von 2 Jahren, um eine Vertragswidrigkeitsklage zu erheben.

Die Informationspflicht

Der Verkäufer ist auch gegenüber dem Käufer zur Information verpflichtet und muss ihn beim Verkauf über die Eigenschaften und Bedürfnisse des Tieres informieren. Diese Verpflichtung muss durch ein Informationsdokument, das dem Käufer zusätzlich zum Verkaufszertifikat ausgehändigt wird, zum Ausdruck gebracht werden. Dieses Dokument muss Ratschläge zu Ernährung, Pflege und Bildung enthalten.

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