Was passiert mit meinem Hund nach meinem Tod?

Wenn man daran denkt, seine materiellen Güter nach seinem Tod seinen Verwandten zu vererben, denken wir viel weniger an die Zukunft seines Haustiers, das daher riskiert, sein Leben in einem Refugium zu beenden … Aber wie kann man dann der Zukunft sicher sein? und das Wohlergehen seines Hundes nach seinem Tod?

Der Hund, der dem Regime des materiellen Eigentums unterliegt

Im Bürgerlichen Gesetzbuch hat sich der Rechtsstatus unserer Haustiere in letzter Zeit von "beweglichem Vermögen" in "fühlende Wesen" geändert. Ja, aber hier ist es: In Sachen Vererbung sind unsere Hunde und Katzen noch unter dem Regime des materiellen Eigentums nach französischem Recht. Mit anderen Worten, der Hund oder die Katze ist Teil des Erbes des Verstorbenen und geht genauso an seine Erben wie das Haus, der Schmuck oder sogar das Besteck! Wenn die Erben mit einem Haustier nichts zu tun haben oder es nicht aufnehmen können, kommt das arme Tier in ein Tierheim. Wie kann man das vermeiden?

Geh zum Notar

Um das Schicksal Ihres Tieres nach Ihrem Tod zu sichern, können Sie durch notarielle Urkunde eine Vertrauensperson ernennen der ihn betreuen und pflegen wird. In Ihrem Testament können Sie auch vorsehen, dieser Person direkt oder über eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung einen Geldbetrag zur Deckung der Unterhaltskosten des Tieres zu vererben. Wir sprechen dann von Vermächtnis gegen Gebühr. Der einzige Vorbehalt ist, dass dieses Vermächtnis nicht Ihre direkten Begünstigten enterben darf. Es gibt tatsächlich einen Teil des Erbes, der an Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern gehen muss. Dieser Teil kann nicht zugunsten eines Testamentsvollstreckers gekürzt werden, der für die Pflege eines Hundes oder einer Katze zuständig ist.

Sprechen Sie darüber!

Ernennen Sie keinen Testamentsvollstrecker, ohne ihm mitzuteilen, was Sie wollen. Die Pflege eines Tieres kann eine Quelle von Einschränkungen sein und es ist wichtig, seine Zustimmung einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wunsch respektiert wird.

Wenn Sie in Ihrer Nähe niemanden finden, der bereit ist, sich nach Ihrem Tod um Ihr Tier zu kümmern, besteht die Möglichkeit, ein Testament zu erstellen zugunsten eines Tierschutzvereins oder eines Tierheims die Sie ausdrücklich gewählt haben.

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