Wechsel des Hundebesitzers

Besitzer oder Halter?

das Halter eines Hundes ist die Person, in der das Tier täglich lebt und deren Name auftaucht auf dem Tierausweis ausgestellt von I-CAD, der nationalen Identifikationsdatei für heimische Fleischfresser.

Wenn tatsächlich der Halter eines Hundes oft auch dessen rechtmäßiger Besitzer ist, ist dies nicht immer der Fall! In der Tat, die rechtmäßiger Eigentümer eines Hundes ist die Person, deren Name auftaucht auf der Verkaufs- oder Übergabebescheinigung des Tieres. Es kommt daher vor, dass der rechtmäßige Besitzer des Tieres und sein Halter zwei sehr unterschiedliche Personen sind!

Es ist also die Verkaufs- oder Übergabebescheinigung (bzw. die Vertrags-/Adoptionsbescheinigung bei einer Beauftragung durch einen Tierschutzverein) auf die wir uns zur Feststellung der rechtmäßigen Besitzer des Hundes beziehen. Dies kann nützlich sein für:

  • über das Sorgerecht für den Hund bei Scheidung oder Trennung entscheiden,
  • den Besitz des Hundes bei Diebstahl oder Aneignung des Tieres durch Dritte bescheinigen.

Auf der anderen Seite wird der Ausweis des Tieres verwendet, um festzustellen, wer sein Besitzer ist. Diese Person haftet zivilrechtlich für jeden durch einen Hund verursachten Schaden und nicht dessen rechtmäßiger Besitzer, wenn diese beiden Personen unterschiedlich sind!

Welche Formalitäten sind bei einem Hundehalterwechsel zu erledigen?

Sie werden daher verstehen, dass Sie, um das Eigentum an einem Hund von einer Person auf eine andere zu übertragen, daher ein Übertragungszertifikat erstellen. Diese Bescheinigung gilt auch unabhängig davon, ob der Hund unentgeltlich oder gegen Entgelt an seinen neuen Besitzer übergeben wird. Natürlich kann nur der rechtmäßige Besitzer des Tieres eine Übergabebescheinigung ausstellen: Sie können nicht verkaufen oder verschenken, was Sie nicht haben!

Um rechtlich zulässig zu sein, muss dieses Dokument wenigstens enthalten :

  • die Identifikationsnummer des Tieres und seinen europäischen Pass, falls vorhanden,
  • Name und Kontaktdaten des alten Eigentümers und des neuen Eigentümers,
  • das Datum der Verkaufs- oder Schenkungsurkunde des Tieres,
  • die Merkmale des abgegebenen oder verkauften Tieres: seine Art, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, rassisches Aussehen und / oder eine mögliche Registrierung beim L.O.F sowie einen Hinweis auf seine mögliche Sterilisation,
  • den Verkaufspreis einschließlich Steuern und etwaiger Zahlungsmethoden,
  • die Unterschrift der beiden Parteien,
  • den Gesundheitszustand des Tieres am Tag der Untersuchung durch den Tierarzt vor der Verbringung.

Dieser Überweisungsbescheinigung muss ein tierärztliche Bescheinigung, jetzt obligatorisch für jeden teuren oder kostenlosen Hundetransfer und die Geburtsurkunde des Hundes (oder die Ahnentafel, wenn der Hund bestätigt ist) wenn der Hund im LOF registriert ist.

Bitte beachten Sie !

  • Wenn Sie einen Hund verkaufen möchten, sind weitere Dokumente und Formalitäten erforderlich: Beantragung einer SIRET-Nummer und Ausstellung eines Informationsdokuments über die Eigenschaften und Bedürfnisse des Tieres sowie des Ausweises des Hundes.
  • Der Verkauf oder die Spende eines Hundes der Kategorie 1 ist in Frankreich strengstens verboten.

Wenn der neue Eigentümer die Berufung hat, auch zu werden der Hundehalter, es wird auch notwendig sein, Schritte zum Ändern des Namens auf dem Ausweis des Hundes von I-CAD. Es obliegt in der Regel dem Übertragenden, diese Schritte zu unternehmen.

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