Der Europäische Hundepass

Was ist der Europäische Hundepass?

das Heimtierausweis ist ein amtliches und standardisiertes Veterinärdokument: Seine Struktur entspricht einem Muster, das für alle Länder der Europäischen Gemeinschaft gleich ist.

Es ist ein Leben lang gültig, soll Ihnen eine gewisse Menge an wichtigen Informationen über ihn liefern und ermöglicht unter anderem die Überwachung seiner Tollwutimpfung für den Transport. Dieser Pass gilt für alle inländischen Fleischfresser, zu denen neben Hunden auch Katzen und Frettchen zählen.

Das neue Modell des europäischen Passes ist ausgestellt seit 29. Dezember 2014 nach dem Muster der EU-Verordnung, stellt jedoch die Gültigkeit des alten, heute noch gültigen Musterpasses nicht in Frage.

Dieser neue Reisepass ist mit einer eindeutigen Nummer und einer transparenten Folie gesichert, die der autorisierte Tierarzt auf der Tieridentifikationsseite anbringt, um Betrug und Fälschung zu verhindern.

Welche Informationen enthält der Hundepass?

Dieses Dokument wird zum Zeitpunkt der Identifizierung des Tieres oder der Tollwutimpfung ausgestellt und enthält alle Informationen über den Hund, seinen Gesundheitszustand und den seiner Tollwutimpfung. Es kann auch auf andere gesetzlich nicht vorgeschriebene Impfungen des Hundes sowie auf seine Krankengeschichte hinweisen.

Der Reisepass enthält insbesondere die folgenden Informationen, die in Überschriften geordnet sind:

Eine erklärende Anmerkung

Es ist das Begleitdokument für die Verwendung des Reisepasses, das auch die Informationen zu seiner Ausstellung enthält.

Der Eigentümerbereich

Es muss vom Besitzer des Tieres unterschrieben sein und seine vollständigen Kontaktdaten enthalten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer.

Die Beschreibung des Tieres

In diesem Abschnitt finden Sie die Identifikationsdaten Ihres Hundes: seinen Vornamen, seine Art, seine Rasse, sein Geschlecht, sein Geburtsdatum, die Fellfarbe sowie seine Erkennungsmerkmale und optional sein Foto.

Der Bereich Tierkennzeichnung

Dieser Abschnitt bescheinigt die Identifizierung Ihres Hundes durch elektronischen Transponder oder durch Tätowierung.

Notieren

Um mit seinem Hund innerhalb der Europäischen Union reisen zu können, ist nur die Identifizierung mit einem elektronischen Transponder (oder elektronischen Chip) gültig.

Abschnitt zur Ausstellung des Reisepasses

Dieser Abschnitt enthält den Namen und die Kontaktdaten des zugelassenen Tierarztes sowie seinen Stempel und das Ausstellungsdatum des Dokuments.

Sektion Tollwut-Impfung

Es handelt sich um die Tollwutimpfung, deren Datum der Tierarzt nach Überprüfung der Identifizierung des Tieres angibt. Das Datum des Impfstoffs, seine Gültigkeit und sein Verfallsdatum sowie der Hersteller des Impfstoffs und die Chargennummer des Impfstoffs werden genannt.

Die Anerkennung der Gültigkeit dieser Impfung und ihre Erinnerung hängt von den Bestimmungen des Landes ab, in dem sie durchgeführt wurde, und ihre Gültigkeitsdauer variiert je nach verwendetem Impfstoff und dem Land, in dem der Hund ihn erhalten hat.

Darüber hinaus kann der Pass auch die Serologie Ihres Tieres erwähnen. Auch wenn dies nicht obligatorisch ist, verlangen einige Länder dies, und der Reisepass bietet einen Platz, um dies anzugeben.

Die anderen Abschnitte

Dieses Dokument kann auch Informationen über die antiparasitären Behandlungen enthalten, die das Tier erhalten hat (in bestimmten Ländern vorgeschrieben) und die anderen Ihrem Hund verabreichten Impfstoffe mit dem Datum der Injektion und dem Etikett des verwendeten Produkts. Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich verlangen beispielsweise, dass das Tier für die Reise mindestens 3 Monate alt ist und über die Behandlung gegen Echinokokkose auf dem neuesten Stand ist. Diese Behandlung muss dann zwischen 120 Stunden und 24 Stunden vor der Ankunft im Bestimmungsland durchgeführt und vom Tierarzt, der sie durchgeführt hat, in den Reisepass eingetragen werden.

Der Pass enthält auch die Gesundheitsakte des Tieres mit einer Gewichtskurve und Seiten für die Gesundheitskontrolle des Tieres, die es dem Tierarzt ermöglichen, die durchgeführten klinischen Untersuchungen zu notieren oder Art und Datum möglicher chirurgischer Eingriffe zu speichern.

Wie bekomme ich einen Hundepass?

Der Reisepass ist ein Dokument, das nur der Tierarzt ist zur Ausstellung berechtigt zu einem ungefähren Preis von elf Euro.

Ihr Hund muss zwei Bedingungen erfüllen, die erforderlich sind, um ihn zu erhalten:

  • es muss durch einen elektronischen Chip identifiziert werden.
  • er sollte gegen Tollwut geimpft werden.

Wenn Ihr Hund bereits identifiziert, aber nicht geimpft ist oder die Gültigkeitsdauer des Impfstoffs abgelaufen ist, führt der Tierarzt dies durch, bevor er Ihnen den europäischen Pass Ihres Tieres ausstellt. Umgekehrt, wenn Ihr Hund nicht identifiziert wird, muss der Tierarzt dies tun und zu diesem Zeitpunkt den Reisepass ausstellen.

Der Europäische Hundepass: Wozu braucht man ihn?

Der Pass ist Pflicht, wenn Sie mit Ihrem Hund innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* reisen. Als einziges offizielles Dokument, das seine Impfung gegen Tollwut offiziell bescheinigen kann, standardisiert und vereinfacht der Pass Ihre Verwaltungsverfahren für die gute Aufnahme Ihres Hundes in europäischen Ländern.

Beachten Sie jedoch, dass je nach Zielland zusätzliche Formalitäten zur Tollwutimpfung und der Besitz des Reisepasses erforderlich sein können. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft in Ihrem Zielland.

Der Reisepass kann auch für Reisen in die Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und den Vatikan verwendet werden.

Der Reisepass wurde auf europäischer Ebene entwickelt und stellt die Unterstützung für die offizielle Zertifizierung der Tollwutimpfung dar, auch wenn das Tier nicht aus französischem Hoheitsgebiet verbracht wurde, und ist daher für Hunde der Kategorie 1 und 2 obligatorisch, da es sich um ein Dokument handelt zur Verfügung gestellt werden, um eine Hafterlaubnis zu erhalten.

* Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden

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