Hundenamen verboten

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Wenn es bei Ihnen üblich ist, Ihren Hund nach dem Prinzip „ein Buchstabe, ein Jahr“ mit einem Vornamen zu benennen, kann dies jedoch entfallen.

Wenn dein Hund ist nicht beim L.O.F. registriert., Sie können es frei benennen. Ein kleiner Ratschlag, aber vermeiden Sie es, ihr den gleichen Vornamen wie Ihre Schwiegermutter zu geben, um sie zu beleidigen! Auf der anderen Seite, wenn Ihr Hund einen Stammbaum hat, müssen Sie jedoch dem Vornamen Ihrer Wahl den Buchstaben des Jahres voranstellen. Diese „Regel“ ist daher recht flexibel und erlaubt vielen Hundebesitzern, in der Fantasie anzutreten, um ihren treuen Begleiter zu taufen. Jedoch, beispielloser Fall bis vor kurzem in Frankreich, zwei Hundenamen wurden abgelehnt … vom Bürgermeister von Saint-Nicolas-de-Port, einer Stadt von Meurthe-et-Moselle.

Luc Binsinger, der fragliche Bürgermeister, wusste nicht, was er für eine Provokation hält und verweigert die Ausstellung von Haftbewilligungen an den Besitzer von zwei American Staffordshire Terriern namens "Iva " und "Itler ". Namen, die offensichtlich an Eva Braun und ihren berüchtigten bösen Liebhaber Adolf Hitler erinnern. Während in den Texten nichts daran hindert, Hundebesitzer nach ihren Wünschen zu taufen, glaubt Luc Binsinger zu Recht, dass es dennoch Grenzen gibt, die man nicht überschreiten darf. Infolgedessen weigert er sich, für dieses "amstaff"-Ehepaar die erforderliche Gemeindeverordnung zu erlassen, um die Haftbewilligung zu erhalten. Kann diese Genehmigung nicht vorgelegt werden, droht dem Besitzer der beiden Doggen bei einer Kontrolle eine Geldstrafe von 450 Euro.

Beachten Sie jedoch, dass "Iva" und "Itler" ihre Verhaltensbeurteilung durch einen Tierarzt erfolgreich bestanden haben, die für die endgültige Haftbewilligung obligatorisch ist. Zu beachten ist auch, dass ihr Herrchen bereits eine bis zum ersten Geburtstag des Hundes gültige Untersuchungshafterlaubnis erhalten hatte. Tatsächlich war bereits ein erster Gemeindebeschluss unterzeichnet worden, ohne dass der Bürgermeister auf die Vornamen aufmerksam wurde.

Der Bürgermeister beschloss daher, die Präfektur mit der Entscheidung zu beauftragen. Die Antwort liegt jedoch nicht auf der Hand, da das französische Recht die Taufnamen von Haustieren nicht wie die Vornamen von Kindern einschränkt. Einige Babynamen "mit einem lächerlichen, abfälligen oder groben Klang oder Aussehen, solche, die aufgrund ihrer Komplexität oder ihres Verweises auf einen herabgesetzten Charakter in der Geschichte schwer zu tragen sind" können jedoch dennoch abgelehnt werden. Wann wird es ein Gesetz für die Vornamen unserer Hunde geben? Dieser Fall kann eine Rechtsprechung sein, wer weiß!

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