Gefährliche Hunde: Was sagt das Gesetz?

Gefährliche Hunde: Welche Hunde sind betroffen?

Die sogenannten gefährlichen Hunde werden klassifiziert in 2 Kategorien : das Angriffshunde (1Zeit Kategorie) und der Wach- und Verteidigungshunde (2NS Kategorie).

Angriffshunde oder Hunde der ersten Kategorie

Kampfhunde oder 1Zeit Kategorie sind keine reinrassigen hunde aber das kann aufgrund ihrer Morphologie mit den folgenden Rassen verglichen werden:

  • American Staffordshire Terrier nicht LOF (oder "Pitbulls"),
  • Mastiff nicht LOF (oder "Boerbulls"),
  • Tosa kein LOF.

Da es sich nicht um reinrassige Hunde handelt, ist ihre Genealogie daher nicht im französischen Ursprungsbuch oder in einem anderen vom französischen Landwirtschaftsministerium anerkannten genealogischen Buch verzeichnet.

Wissen

Seit 2010 Erwerb, Verkauf, Schenkung, Einfuhr und Einführung in Frankreich von Hunden von 1D Kategorie ist verboten.

Wach- oder Verteidigungshunde

Wach- oder Verteidigungshunde (2NS Kategorie) sind entweder:

  • reinrassige Hunde der folgenden Rassen:
    • Amerikanischer Staffordshire-Terrier LOF,
    • Rottweiler LOF,
    • Tosa LOF
  • Hunde mit einer Morphologie, die sich der Rottweiler-Rasse annähert, obwohl sie keine reinrassigen Hunde (nicht LOF) sind.

Bei Hunden, die im LOF registriert sind, muss ihr Herr von der Société Centrale Canine ausgestellte Dokumente (Geburtsurkunde und / oder Ahnentafel) haben, die die Herkunft des Hundes belegen.

Die Verbote und Pflichten im Zusammenhang mit dem Besitz eines gefährlichen Hundes

Kampfhunde oder 1Zeit Kategorie: Verpflichtung und Verbote

Kauf, Verkauf, Spende, Einfuhr und Einführung in Frankreich von Hunden von 1D Kategorie ist normalerweise verboten.

Alle Besitzer eines 1Zeit Kategorie, die vor der Anwendung des Reglements im Jahr 2010 erworben wurde, muss:

  • etwas halten Hafterlaubnis,
  • sind verpflichtet ihr Tier sterilisieren und dies durch ein tierärztliches Attest nachzuweisen (Nicht-Sterilisation kann mit einer Geldstrafe von 15.000 € geahndet werden),
  • zur Verfügung stellen Haftpflichtversicherungsbescheinigung gültig für Schäden, die Dritten durch ihr Tier zugefügt werden,
  • machen ihren Hund regelmäßig gegen Tollwut impfen,
  • machen ihrem Hund einen Maulkorb anlegen und halte sie an der Leine auf öffentlichen Straßen und in den Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern.

Sie haben dieVerbot von:

  • vonZugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Plätzen und öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten, außerhalb der öffentlichen Straßen,
  • von Parken Sie in den Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern.

Die Eigentumswohnungsverordnungen oder Mietverträge können die Haltung von Hunden der 1. Kategorie verbieten in der Unterkunft. Es ist auch jedem Vermieter oder Miteigentümer möglich, sich an den Bürgermeister (oder den Polizeipräfekten in Paris) zu wenden, wenn er Kenntnis von der Anwesenheit eines gefährlichen Hundes in einem seiner Häuser hat. Der Bürgermeister oder der Polizeipräfekt von Paris kann dann fragen:

  • eine Verhaltensbeurteilung des Hundes durch einen Tierarzt durchzuführen, der aus einer Abteilungsliste und auf Kosten seines Besitzers ausgewählt wird,
  • die Unterbringung des Tieres in der Anstalt, gegebenenfalls gefolgt von seiner Euthanasie, ebenfalls auf Kosten des Hundehalters.

Wach- und Verteidigungshunde: Pflichten

Wach- und Verteidigungshunde müssen:

  • zu sein einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt durch einen Erwachsenen auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Plätzen und allgemein in öffentlich zugänglichen Räumen sowie in den Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern,
  • über ihre Tollwutimpfstoffe (gegen Tollwut) auf dem Laufenden sein,
  • zu sein haftpflichtversichert gültig für Schäden, die das Tier einem Dritten zufügt.

Ihr Besitzer muss a . haben Hafterlaubnis.

Die Bedingungen für die Erlangung eines kategorisierten Hundes

Die Ausschlussbedingungen

Das Halten eines kategorisierten Hundes ist für Personen verboten:

  • unter 18 Jahren,
  • Erwachsene unter Vormundschaft (sofern nicht vom Richter genehmigt),
  • an Personen, die wegen Verbrechen oder Gewalt verurteilt und im Bulletin Nr. 2 des Strafregisters eingetragen sind,
  • Gegenstand einer Entscheidung war, das Recht, einen Hund zu besitzen oder zu halten, zu entziehen.

Schritte zu unternehmen

Lehrertraining

Wer einen Hund der 2. Kategorie besitzen möchte, ist imAusbildungspflicht einen bekommen Eignungsnachweis, eine Voraussetzung für jeden Antrag auf eine Haftbewilligung.

Diese Schulung, deren Kosten vom Inhaber getragen werden, wird von einem anerkannten Schulungszentrum durchgeführt, dessen Liste in den Präfekturen und Rathäusern Ihres Wohnbezirks erhältlich ist.

Das 7-stündige Training umfasst einen theoretischen Teil, der sich mit der Hundeführer-Beziehung, der Prävention von aggressivem Verhalten, Erziehungskonzepten und Hundeverhalten befasst, sowie einem praktischen Teil mit Szenarien.

Am Ende der Ausbildung erhält der Hundebesitzer ein Eignungszeugnis, das in Kopie an die Präfektur seines Wohndezernats geschickt wird. Dieses Zertifikat ist personengebunden und nur für den Master gültig.

Die Verhaltensbeurteilung des Hundes

Die Verhaltensbeurteilung des Hundes und eine Prüfung von einem zugelassenen Tierarzt während einer Konsultation durchgeführt und zielt darauf ab, die tatsächliche Gefährlichkeit des Hundes zu beurteilen, indem er in 4 Stufen klassifiziert wird. Die Kosten für diese Verhaltensbewertung trägt auch der Besitzer des Tieres.

Die erste Verhaltensbewertung wird durchgeführt bei Hunden über 8 Monate und unter 12 Monaten und wird in der Häufigkeit erneuert, die gemäß dem vom Tierarzt bei der vorherigen Bewertung festgestellten Gefährlichkeitsgrad festgelegt wurde.

Die Ergebnisse der Begutachtung werden dem Halter, der nationalen Identifizierungsakte für Hausraubtiere (I-Cad) sowie dem Bürgermeister der Wohngemeinde des Halters des Hundes übermittelt.

Wissen

Die Liste der zur Verhaltensbeurteilung zugelassenen Tierärzte finden Sie auf den Seiten der Präfektur Ihres Wohndepartements oder des DDPP (Departementsdirektionen für den Schutz der Bevölkerung).

Die Hafterlaubnis

Der Eigentümer muss a Beantragung einer Hafterlaubnis beim Rathaus seines Wohnortes (oder im Pariser Polizeipräsidium, wenn er in der Hauptstadt wohnt). Diese Anfrage ist kostenlos.

Der Antrag wird mit dem Cerfa-Formular Nr. 13996 * 01 zusammen mit den folgenden Belegen gestellt:

  • eine Fotokopie des Hundeausweises,
  • einen gültigen Nachweis der Tollwutimpfung (gegen Tollwut) (Fotokopie des Abschnitts IV des europäischen Reisepasses),
  • eine spezielle gültige Haftpflichtversicherungsbescheinigung,
  • der Eignungsnachweis des Inhabers,
  • die tierärztliche Bescheinigung über die Verhaltensbewertung des Hundes,
  • nur für Hunde von 1Zeit Kategorie (männlich oder weiblich): eine von einem Tierarzt ausgestellte Sterilisationsbescheinigung.

Bei mehreren Hunden muss für jedes Tier ein Erlaubnisantrag gestellt werden.

Einmal vom Rathaus (oder der Präfektur in Paris) ausgestellt, hat die Hafterlaubnis keine Gültigkeitsdauer. Sie kann jedoch dem Halter entzogen werden, wenn dieser die Voraussetzungen für seine Gültigkeit nicht mehr erfüllt (keine Erneuerung der Verhaltensbeurteilung, nicht aktuell gehaltene Tollwutimpfung etc.)

Ist Ihr Hund jünger als 8 Monate?

Wenn Ihr Hund weniger als 8 Monate alt ist, kann er noch keine Verhaltensbeurteilung durchführen. Anschließend müssen Sie mit dem Cerfa-Formular Nr. 13996 * 01 eine Genehmigung zur Untersuchungshaft beantragen. Diese vorläufige Lizenz ist gültig, bis der Hund ein Jahr alt wird.

Die vorgesehenen Strafen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen

Alle Mangel an Beweisen (Haftpflichtbescheinigung, aktuelle Tollwutimpfung, Fehlen einer Haftbewilligung etc.) können mit a . geahndet werden 450 € Geldstrafe.

Ein kategorisiertes Tier halten ohne Lizenz wird mit einer Geldstrafe von geahndet 750€. Der Tierhalter hat dann einen Monat Zeit, um seine Situation zu regulieren. Erfolgt innerhalb der Frist keine Regularisierung, kann der Hund beschlagnahmt und eingeschläfert werden und der Halter riskiert 3 Monate Haft, eine Geldstrafe von 3.750 € und ein (endgültiges oder vorübergehendes) Verbot der Tierhaltung.

Zusammenfassend

Hunde von 1Zeit Kategorie Hunde von 2NS Kategorie
Betroffene Hunde

American Staffordshire Terrier nicht LOF (oder "Pitbulls")

Mastiff nicht LOF (oder "Boerbulls")

Tosa kein LOF

Amerikanischer Staffordshire-Terrier LOF,

Rottweiler LOF und nicht LOF

Tosa LOF

Erwerb, Verkauf, Schenkung, Import oder Einführung in Frankreich Verboten Autorisiert
Ausweis Obligatorisch Obligatorisch
Haftpflichtversicherung Obligatorisch Obligatorisch
Sterilisation Obligatorisch Nicht benötigt
Tollwut-Impfung Obligatorisch Obligatorisch
Lehrertraining Obligatorisch Obligatorisch
Verhaltensbewertung von Hunden Obligatorisch Obligatorisch
Hafterlaubnis Obligatorisch Obligatorisch
Verkehr auf öffentlichen Straßen und Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern Mit Maulkorb zugelassen und an der Leine geführt Mit Maulkorb zugelassen und an der Leine geführt
Zugang zu öffentlichen Plätzen (ausgenommen öffentliche Straßen), öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln Verboten Mit Maulkorb zugelassen und an der Leine geführt
Parken in den Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern Verboten Mit Maulkorb zugelassen und an der Leine geführt
Haft in Privatunterkünften In bestimmten Fällen verboten im Wohnungsbau durch Eigentumswohnungsordnung oder in Mietverträgen. Autorisiert
Vorlage von Dokumenten auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden Obligatorisch Obligatorisch

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